Gewässerschutz · AwSV · Sachverständigenleistungen

AwSV-Prüfungen & Gutachten für Industrie und Gewerbe

Technische Klarheit. Rechtssichere Grundlagen. Lösungen, die im Betrieb funktionieren.

Der Umgang mit wassergefährdenden Stoffen stellt hohe Anforderungen an Anlagen, Betreiber und die technische Dokumentation. Das Ingenieurbüro Körner in Witten unterstützt Industrie- und Gewerbeunternehmen bei AwSV-Sachverständigenprüfungen, gutachterlichen Bewertungen und anspruchsvollen Fragestellungen des betrieblichen Gewässerschutzes. Wir verbinden fachliche Sorgfalt mit einem Blick für die tatsächlichen Abläufe im Betrieb.

01 AwSV-Prüfungen
02 Gutachten & Eignungsfragen
03 Gewässerschutz für die Industrie
Unser Leistungsspektrum

Fachliche Unterstützung für Ihren Anlagenbetrieb

Ob wiederkehrende Prüfung, anspruchsvolle Bestandsanlage oder besondere wasserrechtliche Fragestellung: Wir betrachten nicht nur einzelne Bauteile, sondern auch deren Funktion im Gesamtsystem.

01 / LEISTUNGEN

AwSV-Sachverständigenprüfungen

Prüfungen von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen nach den jeweils einschlägigen Vorgaben der AwSV – etwa vor Inbetriebnahme, wiederkehrend, nach einer wesentlichen Änderung oder bei Stilllegung, soweit hierfür eine Prüfpflicht besteht. Grundlage sind die technischen Gegebenheiten, die Anlagendokumentation und die einschlägigen rechtlichen Anforderungen.

02 / LEISTUNGEN

Gutachten nach § 41 AwSV

Gutachterliche Beurteilung im Zusammenhang mit Ausnahmen vom Erfordernis einer Eignungsfeststellung. Wir prüfen anhand der vorliegenden Nachweise, Zulassungen und Schutzvorkehrungen, ob und unter welchen gesetzlichen Voraussetzungen eine gutachterliche Bestätigung nach § 41 Abs. 2 AwSV in Betracht kommt. Für Anlagen der Gefährdungsstufe D ist gegebenenfalls eine behördliche Entscheidung nach § 41 Abs. 3 AwSV erforderlich.

03 / LEISTUNGEN

Eignungsfeststellung und wasserrechtliche Verfahren

Fachliche Unterstützung bei der Vorbereitung von Unterlagen für Eignungsfeststellungsverfahren, bei der Bewertung technischer Nachweise und bei der Abstimmung konkreter Fragestellungen mit der zuständigen Wasserbehörde. Gutachten nach § 42 AwSV werden erstellt, soweit sie im Einzelfall erforderlich und vom jeweiligen Bestellungsumfang gedeckt sind.

04 / LEISTUNGEN

LAU-, HBV- und Abfüllanlagen

Beurteilung von Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen (LAU) sowie von Anlagen zum Herstellen, Behandeln und Verwenden (HBV) wassergefährdender Stoffe. Im Fokus stehen unter anderem Anlagenabgrenzung, Medienbeständigkeit, Rückhaltung, Betriebsbedingungen und technische Schutzmaßnahmen.

05 / LEISTUNGEN

Rückhaltesysteme und Bestandsflächen

Bewertung von Auffangräumen, befestigten Flächen, Fugen, Beschichtungen und Dichtsystemen. Bei bestehenden Anlagen untersuchen wir, welche Nachweise vorliegen, wo tatsächlicher Handlungsbedarf besteht und welche fachlich tragfähigen Instandsetzungs- oder Anpassungsmaßnahmen in Betracht kommen.

06 / LEISTUNGEN

AwSV-Betreuung und Mängelmanagement

Fachliche Begleitung bei der Aufbereitung der Anlagendokumentation, bei der Einordnung festgestellter Mängel sowie bei der Vorbereitung angemessener Maßnahmen. Auf Wunsch unterstützen wir auch bei der Strukturierung standortweiter AwSV-Aufgaben und Prüfplanung – unter Beachtung der Unabhängigkeitsanforderungen für Sachverständigenprüfungen.

Aus der betrieblichen Praxis

Wenn Standardlösungen nicht ausreichen

Viele AwSV-Fragen entstehen im Bestand: technische Nachweise fehlen, Nutzungen ändern sich oder Anforderungen lassen sich nicht ohne Weiteres auf vorhandene Flächen übertragen.

Unser Ansatz: technische Sachverhalte sorgfältig erfassen, rechtliche Anforderungen nachvollziehbar zuordnen und verhältnismäßige, fachlich geeignete Lösungen erarbeiten.

Typische Aufgabenstellungen

  • Für eine Bestandsanlage liegen technische Nachweise oder die Anlagendokumentation nur unvollständig vor.
  • Eine Lager-, Abfüll- oder Produktionsfläche soll erweitert, verändert oder anders genutzt werden.
  • Die Eignung einer vorhandenen Rückhalteeinrichtung, Beschichtung oder Abdichtung muss beurteilt werden.
  • Nach einer AwSV-Prüfung sind Mängel fachlich einzuordnen und geeignete Folgemaßnahmen vorzubereiten.
  • Ein Eignungsfeststellungsverfahren oder ein Gutachten nach § 41 AwSV soll fachlich vorbereitet werden.
Zusammenarbeit

Von der Anfrage zum belastbaren Ergebnis

Ein klarer Ablauf spart Rückfragen und erleichtert die Abstimmung mit Betrieb, Fachfirmen und Behörden.

01 | Anfrage

Sie erläutern uns Anlage, Standort, Anliegen und – soweit vorhanden – den gewünschten Termin.

02 | Unterlagen

Wir sichten Anlagendokumentation, Lagepläne, Stoffangaben, Zulassungen und bisherige Prüfberichte.

03 | Bearbeitung

Je nach Auftrag erfolgt eine Sachverständigenprüfung, Bestandsbewertung oder gutachterliche Bearbeitung.

04 | Ergebnis

Sie erhalten eine nachvollziehbare Dokumentation und eine klare Einordnung der nächsten Schritte.

Häufige Fragen

Wichtige Fragen rund um die AwSV

Wann muss eine Anlage nach AwSV geprüft werden?

Ob und wann eine Prüfung erforderlich ist, hängt unter anderem von Anlagenart, Gefährdungsstufe, Standort und etwaigen behördlichen Vorgaben ab. Die Prüfpflichten ergeben sich insbesondere aus § 46 AwSV in Verbindung mit den Anlagen 5 und 6.

Kann ein Gutachten nach § 41 AwSV eine Eignungsfeststellung ersetzen?

Unter den gesetzlich bestimmten Voraussetzungen kann die Eignungsfeststellung entbehrlich sein. § 41 Abs. 2 AwSV setzt insbesondere geeignete Nachweise für sämtliche Anlagenteile und technische Schutzvorkehrungen sowie eine sachverständige Bestätigung voraus. Für bestimmte Anlagen der Gefährdungsstufe D kommt eine behördliche Entscheidung nach § 41 Abs. 3 AwSV hinzu. Eine pauschale Befreiung besteht nicht.

Was geschieht bei Mängeln an einer AwSV-Anlage?

Die erforderlichen Maßnahmen richten sich unter anderem nach Art und Schwere der festgestellten Mängel. Wir unterstützen bei deren fachlicher Einordnung und bei der Vorbereitung geeigneter Lösungen. Die gesetzlichen Pflichten des Betreibers und die Vorgaben nach § 48 AwSV bleiben unberührt.

Können auch bestehende Anlagen fachlich bewertet werden?

Ja. Gerade bei Bestandsanlagen ist eine strukturierte Sichtung der baulichen Ausführung, der verwendeten Medien und der technischen Nachweise hilfreich, um den konkreten Handlungsbedarf zu bestimmen.

In welchen Regionen ist das Ingenieurbüro Körner tätig?

Unser Standort befindet sich in Witten. Wir betreuen Auftraggeber in Nordrhein-Westfalen und übernehmen Projekte darüber hinaus nach Vereinbarung.

Kontakt

Sie benötigen eine AwSV-Prüfung oder ein Gutachten?

Beschreiben Sie uns kurz Ihre Anlage, den Standort und die Aufgabenstellung. Wir besprechen mit Ihnen, welche Unterlagen benötigt werden und wie die nächsten Schritte aussehen können.

Ihr Ansprechpartner

Dipl.-Ing. Frank Körner

IBK · Ingenieurbüro Körner
Wasserbank 6
58456 Witten

02302 429823

mail@ibkoerner.de

Mo–Fr: 09:00–17:00 Uhr

Sachverständigenprüfungen und die gesetzlich geregelten Gutachten erfolgen im Rahmen der jeweiligen Bestellung und unter Beachtung der Anforderungen an die Unabhängigkeit nach AwSV. Ob eine Eignungsfeststellung erforderlich ist, richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen und dem Einzelfall.